Hanfpflanzen
Unsere Hanfpflanzen und Stecklinge sind ausschließlich zur Verwendung als Zierpflanzen gedacht. Der Erwerb von Pflanzen ist erst ab
18 Jahren möglich. Der Versand erfolgt ausschließlich innerhalb Österreichs. Bitte beachtet den unten aufgeführten Rechtshinweis!
Unsere Pflanzen sind frei von Wurzelhormonen, Steinwolle und chemischen Pflanzenschutzmitteln. Die Bewurzelung erfolgt ausschließlich in organischen Substraten.
Wir bieten Stecklinge auch im Großhandel/B2B an,
schreibt uns einfach eine Mail an
Stecklinge
mostly Indica
Hybrid
mostly Satvia
auch als Topfpflanzen erhältlich
Sämlinge
uvm.
Das Sortiment an Sämlinge variiert ständig, gerne kultivieren wir auch Samen Eurer Wahl, hierzu kontaktiert uns
In Österreich ist es laut Suchtmittelgesetzt (SMG) verboten, Hanfpflanzen mit einem THC-Gehalt
über 0,3%, zum Zweck der Suchmittelgewinnung anzubauen bzw. zu kultivieren.
Unter Suchtmittelgewinnung versteht man laut Gesetz bereits das Trennen der
Blütenstände von der restlichen Pflanze.
Da es bei Cannabis sativa und indica von der Photoperiode (Lichtstunden je Tag) abhängig ist ob
die Pflanzen wachsen oder blühen, ist es notwendig, dass Cannabis sativa und indica mindestens
18 Stunden Licht je Tag bekommt. Beim Freilandanbau ist es in der späteren Jahreszeit
(in der Regel im Spätsommer, ca. ab Anfang August) unbedingt notwendig,
dass Hanf-Zierpflanzen mit zusätzlichem Kunstlicht beleuchtet werden. Dadurch wird
eine Produktion von Blühhormonen bzw. THC verhindert.
Es wird daher dringend empfohlen,
die Hanf-Zierpflanzen mit mindestens 18h Licht/Tag zu versorgen.
So wird einer Ausbildung von Blütenständen vorgebeugt.
Alle Pflanzen sind ausschliesslich zu Zier- und Dekorationszwecken
zu erwerben und zu gebrauchen.
Die Firma Hanfstube und dessen Angestellte distanzieren
sich von jeglicher zweckfremden Nutzung.
Bei missbräuchlicher Anwendung wird keine Haftung übernommen.
Bei einem Kauf von Hanf-Zierpflanzen muss uns der Käufer seine Volljährigkeit
nachweisen und uns bestätigen, dass er über die rechtliche Situation
bezüglich SMG (Suchtmittelgestzt) aufgeklärt und informiert wurde.
Weiters wird bei Abschluss eines Kaufvertrages von Hanf-Zierpflanzen jedem Kunden
unsere AGB/Rechtshinweis schriftlich mitgegeben.
Der Käufer verpflichtet sich mit Vertragsabschluss entsprechende Vorkehrungen zu treffen,
um eine Ausbilden von Blütenständen an der Pflanze vemeiden.
Sollte es für unser Verkaufs-Team erkennbar sein, dass Pflanzen zum
Zweck der Suchtmittel-Erzeugung gekauft werden,
wird unsererseits von einem Verkauf abgesehen. Ein bereits abgeschlossener Vertrag
wird stillschweigend aufgelöst.
Eure Hanfstube